Weitere Entscheidungen unten: LAG Düsseldorf, 01.03.2007 | AG Kempen, 19.10.2006

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2006 - L 6 P 92/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10807
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2006 - L 6 P 92/05 (https://dejure.org/2006,10807)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.10.2006 - L 6 P 92/05 (https://dejure.org/2006,10807)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - L 6 P 92/05 (https://dejure.org/2006,10807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgegennahme von Pflegeleistungen durch die in den Einrichtungen wohnenden Pflegebedürftigen als "anfechtbare Rechtshandlung" im Zusammenhang mit einer Insolvenz; Aufrechnung von Vergütungsansprüchen für Pflegeleistungen gegen Beitragsforderungen für Mitarbeiter; Folgen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1025
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2006 - L 6 P 92/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann ein zur Geldleistung verpflichteter Sozialleistungsträger in der Insolvenz des Leistungsempfängers die geschuldete Geldleistung aufgrund der Regelung des § 52 SGB I grundsätzlich sogar mit den Leistungsansprüchen eines anderen Sozialleistungsträgers verrechnen, wenn dieser ihn hierzu ermächtigt hat (BSG, Urteil vom 10.12.2003, B 5 RJ 18/03 R = SozR 4-1200 § 52 Nr. 2).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2006 - L 6 P 92/05
    In der Sache hat der Kläger geltend gemacht, dass der Begriff der anfechtbaren Rechtshandlung weit auszulegen sei und auch Handlungen tatsächlicher Art wie die Erbringung/ Entgegennahme von Leistungen umfasse (BGH, Urteil vom 22.02.2001, IX ZR 191/98 = ZIP 2001, 1380 ff.).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06

    Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der ganz herrschenden Meinung kann deshalb kein Zweifel daran bestehen, dass in diesen Fällen eine Rechtshandlung vorliegt (Onusseit EWiR 2005, 477 f; ders. Festschrift für Gerhardt S. 725, 740; Jaeger/Windel, InsO § 96 Rn. 48 Fn. 263; vgl. auch Schultze EWiR 2007, 211 f; Bork ZInsO 2003, 686, 688).
  • OLG Stuttgart, 17.06.2009 - 9 U 124/08

    Private Arbeitsvermittlung: Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen dem

    Die Rechtsfolge eines gesetzlichen Forderungsübergangs könne nicht anfechtbar sein (LSG NRW ZIP 2007, 1025).

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des LSG NRW (ZIP 2007, 1025) geht jedenfalls hinsichtlich der Aussage, eine Rechtsfolge, die gesetzlich angeordnet ist, könne nicht anfechtbar sein, an der hier relevanten Fragestellung vorbei.

  • OLG Brandenburg, 02.09.2009 - 4 U 15/09

    Insolvenzrechtliche Anfechtung eines Antrags auf Insolvenzgeld;

    ggg) Schließlich führt auch das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19.10.2006 (Az.: L 6 P 92/05) zu keiner anderen Beurteilung.
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06   

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https://dejure.org/2007,4080
LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06 (https://dejure.org/2007,4080)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06 (https://dejure.org/2007,4080)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. März 2007 - 13 Sa 1275/06 (https://dejure.org/2007,4080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Massenentlassungsanzeige; fristgerechte Änderungskündigung mit vorfristigem Angebot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 17 Abs. 1 KSchG § 2 KSchG
    Massenentlassungsanzeige; fristgerechte Änderungskündigung mit vorfristigem Angebot

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung vor Erstattung der nach § 17 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erforderlichen Anzeige bei der Agentur für Arbeit; Wirksamkeit zweier ausgesprochener Änderungskündigungen; Heilung einer unwirksamen Kündigung durch Nachholung der zuvor ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 17 Abs. 1 KSchG § 2 KSchG
    Massenentlassungsanzeige; fristgerechte Änderungskündigung mit vorfristigem Angebot

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, 2 § 2; KSchG § 17 Abs. 1
    Unheilbar unwirksame Kündigung vor Massenentlassungsanzeige - Sozialwidrigkeit einer fristgerechten Änderungskündigung mit Änderung der Arbeitsbedingungen vor Ablauf der Kündigungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1025
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06
    Enthält bei einer ordentlichen Änderungskündigung das Angebot eine Änderung der Arbeitsbedingungen bereits mit Wirkung vor Ablauf der Kündigungsfrist, ist die Kündigung nach § 1 Abs. 2, § 2 KSchG sozial ungerechtfertigt (vgl. BAG 21.09.2006 - 2 AZR 120/06 - DB 2007, 634).

    Eine ordentliche Änderungskündigung, die auf eine vor Ablauf der Kündigungsfrist des betreffenden Arbeitnehmers wirksam werdende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zielt, ist deshalb nach § 1 Abs. 2, § 2 KSchG sozial ungerechtfertigt (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - zVv.; ArbG Düsseldorf 30. September 1992 - 4 Ca 3104/92 - unveröffentlicht; Bröhl BB 2007, 437).

    Anders als bei Beendigungskündigungen ist eine solche Auslegung bei einer ordentlichen Änderungskündigung nicht möglich (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - zVv.).

    Im Übrigen widerspräche die Annahme einer Umdeutungsmöglichkeit dem Erfordernis der Rechtssicherheit und liefe damit dem Schutzzweck des § 2 KSchG entgegen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - zVv.).

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06
    Nach der seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Januar 2005 (- C - 188/03 Junk, NZA 2005, 213) ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist unter Entlassung iSd. § 17 KSchG der Ausspruch einer Kündigung zu verstehen (grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - NZA 2006, 971).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bislang offen gelassen, welche Rechtsfolge ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht hat (BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - NZA 2006, 971; 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - NZA 2007, 25).

    Dabei kann es nicht darauf ankommen, ob der Zweck der Regelung die Unwirksamkeitsfolge gebietet (vergleiche BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 -NZA 2006, 971).

    Wie sich aus § 6 KSchG ergibt, konnte die Klägerin sich aufgrund der fraglos rechtzeitig erhobenen Klage jedoch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz noch auf weitere, nicht innerhalb der Klagefrist geltend gemachte Unwirksamkeitsgründe berufen (vergleiche nur BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - NZA 2006, 971).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06
    es sind alle vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Vertragsänderungen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54; 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200).

    die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 5).

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06
    Das Bundesarbeitsgericht hat bislang offen gelassen, welche Rechtsfolge ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht hat (BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - NZA 2006, 971; 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - NZA 2007, 25).

    Es hat einerseits die Frage aufgeworfen, ob der Verstoß gegen § 17 KSchG geheilt werden kann, wenn die Agentur für Arbeit auf eine nachträgliche Anzeige der Entlassung zustimmt (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 -NZA 2007, 25).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06
    Zwar hat nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = NZA 1985, 702) der im Kündigungsschutzprozess obsiegende Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung.
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06
    Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, auf einen Teil der ihm zustehenden Kündigungsfrist zu verzichten und vorzeitig in eine Vertragsänderung mit aus seiner Sicht nachteiligen Arbeitsbedingungen einzuwilligen (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 80 = EzA KSchG § 2 Nr. 52).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06
    Für eine zwischen der privatrechtlichen Wirksamkeit der Kündigung und der "Entlassungsmöglichkeit" differenzierende Auffassung, wie sie das Bundesarbeitsgericht in früherer Rechtsprechung vertreten hat (vgl. zB BAG 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 - AP Nr. 13 zu § 17 KSchG 1969 = NZA 2001, 144) findet sich daher nach der Änderung des Merkmals der Entlassung im Gesetz keine Stütze mehr.
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06
    Nach der seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Januar 2005 (- C - 188/03 Junk, NZA 2005, 213) ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist unter Entlassung iSd. § 17 KSchG der Ausspruch einer Kündigung zu verstehen (grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - NZA 2006, 971).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06
    Lediglich eine Berufung gegen einen Anspruch, der von einem mit der Berufung angegriffenen anderen Anspruch abhängt, braucht nicht mit einer eigenen Begründung versehen zu werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - NZA 2004, 1047; zur Revisionsbegründung zuletzt BAG 9. November 2006 - 2 AZR 532/05 -).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06
    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist nach ständiger Rechtsprechung dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85

    Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06

    Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz

  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04

    Nichtanzeige der Massenentlassung

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 532/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

  • ArbG Solingen, 24.06.2010 - 1 Ca 649/09

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung bei Fehlen einer

    Unterlässt der Arbeitgeber die Massenentlassungsanzeige, so ist die Kündigung jedenfalls unheilbar unwirksam (LAG E. vom 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06, ZIP 2007, 1025 - 1028).
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Rechtsprechung
   AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06   

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https://dejure.org/2006,11346
AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06 (https://dejure.org/2006,11346)
AG Kempen, Entscheidung vom 19.10.2006 - 14 C 80/06 (https://dejure.org/2006,11346)
AG Kempen, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 14 C 80/06 (https://dejure.org/2006,11346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einer Insolvenzanfechtung; Rückführung negativer Kontensalden durch Überweisungsgutschriften

  • Wolters Kluwer
  • zvi-online.de

    InsO §§ 129, 130
    Gläubigerbenachteiligung bei geduldeter Überziehung des Girokontos und anschließender Abbuchung zur Rückführung eines Darlehenskontos

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 129, 130
    Gläubigerbenachteiligung bei Duldung der Überziehung eines Girokontos und anschließender Abbuchung zur Rückführung eines Darlehenskontos

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2088
  • ZIP 2007, 1025
  • NZI 2007, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99

    Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen

    Auszug aus AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06
    Denn die vorgenommenen Rechtsgeschäfte sind getrennt voneinander zu beurteilen (BGH, Urt. v. 7.2.2002 - IX ZR 115/99 = ZIP 2002, 489 = WM 2002, 561).

    Dabei sind auch solche Rechtshandlungen anfechtungsrechtlich selbstständig zu beurteilen, die gleichzeitig vorgenommen werden (BGH ZIP 2002, 489 = WM 2002, 561).

    Um mehrere Rechtshandlungen zu einer Einheit zu verbinden, genügt es nicht, dass der Schuldner einen Kredit aufgenommen hat, um eine bestimmte Schuld zu tilgen (BGH ZIP 2002, 489 = WM 2002, 56).

    Dabei ist es anfechtungsrechtlich unerheblich, ob der Kredit nach interner Vereinbarung nur unter einer bestimmten Zwecksetzung, hier zur Tilgung des bei derselben Bank bestehenden Darlehens, genehmigt wurde (BGH ZIP 2002, 489 = WM 2002, 561; BGH, Urt. v. 7.6.2001 - IX ZR 195/00 , ZIP 2001, 1248, dazu EWiR 2001, 1007 (Gerhardt) ; a.A. OLG Naumburg WM 2006, 1677, 1678).

    Unmaßgeblich ist weiterhin, ob der Insolvenzschuldner die Mittel abgerufen hätte, wenn er die Anfechtbarkeit der Rechtshandlung gekannt hätte (BGH ZIP 2002, 489 = WM 2002, 561).

    Anlass dazu, die vorliegende Konstellation anders zu beurteilen als in Dreipersonenverhältnissen (wie in der Sachverhaltsgestaltung, die der Entscheidung des BGH ZIP 2002, 489 = WM 2002, 561, zugrunde lag), besteht nicht.

  • OLG Naumburg, 15.02.2006 - 5 U 158/05

    Verschlechterung der Befriedigungsmöglichkeit der übrigen Gläubiger

    Auszug aus AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06
    Dies führt jedoch nicht zum Vorliegen eines bloßen "PassivtauschesÂ" (a.A. OLG Naumburg WM 2006, 1677).

    Dabei ist es anfechtungsrechtlich unerheblich, ob der Kredit nach interner Vereinbarung nur unter einer bestimmten Zwecksetzung, hier zur Tilgung des bei derselben Bank bestehenden Darlehens, genehmigt wurde (BGH ZIP 2002, 489 = WM 2002, 561; BGH, Urt. v. 7.6.2001 - IX ZR 195/00 , ZIP 2001, 1248, dazu EWiR 2001, 1007 (Gerhardt) ; a.A. OLG Naumburg WM 2006, 1677, 1678).

    g)Schließlich ist der Zahlungsanspruch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Beklagte gem. § 143 InsO nur das zurückzugewähren hat, was aus dem Vermögen des Schuldners weggegeben worden ist (a.A. OLG Naumburg WM 2006, 1677, 1678).

    Selbst wenn, wie die Beklagte in Übereinstimmung mit der Entscheidung des OLG Naumburg (WM 2006, 1677, 1678) vorbringt, eine Rückgewähr in Gestalt einer Rückbuchung auf das Girokonto nicht möglich sei, weil das Kontokorrentverhältnis spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, so greift § 143 Abs. 1 Satz2 InsO i.V.m. §§ 819, 818 Abs. 4, § 292 Abs. 1, §§ 989, 990 BGB ein, so dass der Wert der Leistung des Insolvenzschuldners in Geld zu erstatten ist, mithin der Geldbetrag, der der Umbuchung entspricht (vgl. Bork , Einführung in das Insolvenzrecht, 2.Aufl., 1998, Rz.225f.; Jauernig , Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 21.Aufl., 1999, § 51 IV 1).

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91

    Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei

    Auszug aus AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06
    Zudem setzte ein Bargeschäft in diesem Sinne voraus, dass die Sicherung oder Befriedigung des Gläubigers vor oder bei Begründung seiner Forderung vereinbart worden ist (BGH ZIP 1992, 778 = NJW 1992, 1960 , dazu EWiR 1992, 683 (Canaris) ).
  • BGH, 09.07.1987 - IX ZR 167/86

    Berechnung des Wertersatzes bei einer Konkursanfechtung

    Auszug aus AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06
    Maßgeblich ist darüber hinaus nicht, ob eine Rückzahlung an den Kläger über das hinausginge, was dem Insolvenzschuldner im Falle der Nichtvornahme der anfechtbaren Rechtshandlung zugestanden hätte, sondern ob eine solche Rückzahlung über das hinausgehen würde, was den Gläubigern des Insolvenzschuldners im Falle der Nichtvornahme der anfechtbaren Rechtshandlung zur Verfügung gestanden hätte (vgl. BGH ZIP 1987, 1132 = NJW 1987, 2821 , dazu EWiR 1987, 1009 (Balz) ; BGH ZIP 1980, 250 = NJW 1980, 1580; Haarmeyer/Wutzke/Förster , Handbuch zur Insolvenzordnung, 2.Aufl., 1998, S.437).
  • BGH, 20.02.1980 - VIII ZR 48/79
    Auszug aus AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06
    Maßgeblich ist darüber hinaus nicht, ob eine Rückzahlung an den Kläger über das hinausginge, was dem Insolvenzschuldner im Falle der Nichtvornahme der anfechtbaren Rechtshandlung zugestanden hätte, sondern ob eine solche Rückzahlung über das hinausgehen würde, was den Gläubigern des Insolvenzschuldners im Falle der Nichtvornahme der anfechtbaren Rechtshandlung zur Verfügung gestanden hätte (vgl. BGH ZIP 1987, 1132 = NJW 1987, 2821 , dazu EWiR 1987, 1009 (Balz) ; BGH ZIP 1980, 250 = NJW 1980, 1580; Haarmeyer/Wutzke/Förster , Handbuch zur Insolvenzordnung, 2.Aufl., 1998, S.437).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06
    Gemäß § 17 Abs. 2 InsO liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat und nicht innerhalb von zwei bis drei Wochen wieder aufnehmen kann (BGH, Urt. v. 24.5.2005 - IX ZR 123/04, ZIP 2005, 1426 (m. Bespr. Hölzle, ZIP 2006, 101) = ZVI 2005, 408, dazu EWiR 2005, 767 (Bruns) ).
  • BGH, 07.06.2001 - IX ZR 195/00

    Auszahlung einer zweckgebundenen Darlehenssumme in der Insolvenz des

    Auszug aus AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06
    Dabei ist es anfechtungsrechtlich unerheblich, ob der Kredit nach interner Vereinbarung nur unter einer bestimmten Zwecksetzung, hier zur Tilgung des bei derselben Bank bestehenden Darlehens, genehmigt wurde (BGH ZIP 2002, 489 = WM 2002, 561; BGH, Urt. v. 7.6.2001 - IX ZR 195/00 , ZIP 2001, 1248, dazu EWiR 2001, 1007 (Gerhardt) ; a.A. OLG Naumburg WM 2006, 1677, 1678).
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 188/98

    Zahlungseinstellung und Kenntnis des Gläubigers

    Auszug aus AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06
    Der Annahme einer Zahlungseinstellung steht nicht entgegen, dass der Schuldner vereinzelt noch Zahlungen leistet (BGH, Urt. v. 17.5.2001 - IX ZR 188/98 , ZIP 2001, 1155, dazu EWiR 2001, 821 (Eckardt) ).
  • OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 46/01

    Gläubigerbenachteiligung bei Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Auszug aus AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06
    Die Inanspruchnahme des Kreditrahmens stellt eine Verringerung der Aktivmasse dar (OLG Hamburg, Urt. v. 22.3.2002 - 1 U 46/01, OLGReport 2002, 373).
  • AG Bernau, 19.12.2006 - 14 C 98/06
    Vor dem Amtsgericht Bernau sind weitere Verfahren gegen die Beklagte aus verschiedenen Kaufverträgen über Pferde anhängig bzw. abgeschlossen (14 C 80/06; 14 C 241/06; 14 C 177/06).
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